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LISTE DER STRAFTATEN

Letztes Update: 5. Mai 2018

BEILAGE ZUM STRAFRECHT DES KAISERREICHS WOMANIA

I. Straftat

Unter das Strafrecht fallende Tatbestände werden entweder definiert durch die Gesetze des Kaiserreichs Womania, oder fortlaufend zum Zeitpunkt des Erlasses eines Gerichtsurteils, in welchem ein schuldhaftes Verhalten als Straftat erkannt und dieser neue Straftatbestand anschließend durch die Kaiserliche Richterin oder die Kaiserliche Gerichtsvollzieherin als solcher definiert wurde.

Ein solchermaßen definierter Straftatbestand wird anschließend in die offizielle Liste der Straftaten aufgenommen und dient als Präzedenzfall für die Zukunft.

Wird in Zukunft eine ähnliche Straftat begangen, die einer bereits definierten Straftat gleichkommt, wird sie entsprechend gekennzeichnet.

Die Liste der Straftaten enthält keine klassischen Wirtschafts-, Gewalt- oder sonstigen Straftaten (Diebstahl, Betrug usw.), die in jeder Gesellschaft auf der Welt als kriminell gelten. Straftäter, die eine dieser klassischen Straftaten in einem unter der Gesetzgebung des Kaiserreichs Womania stehenden Gebiet begangen haben, können nur mit einem Urteil rechnen - einer sofortigen und lebenslangen Verbannung aus sämtlichen Bereichen des Kaiserreichs Womania.

II. Einzelne Straftaten
A) SCHWERVERBRECHEN
MAJESTÄTSBELEIDIGUNG

Wer vorsätzlich Ihre Majestät die Kaiserin des Reichs Womania diffamiert, indem er Sie in irgendeiner Form beleidigt oder beschimpft, muss für die Begehung eines besonders schweren Verbrechens bestraft werden.

DIFFAMIERUNG DER REICHSSYMBOLE

Jeder, der in irgendeiner Form die in § 5 der Gründungsurkunde des Kaiserreichs Womania beschriebenen Reichssymbole verleumdet oder einer anderen Person vorsätzlich gestattet, diese Symbole zu verleumden, muss für die Begehung eines besonders schweren Verbrechens bestraft werden.

VERLETZUNG DER GRUNDPRINZIPIEN DES KAISERREICHS WOMANIA

Jeder, der eines der in § 1 der Gründungsurkunde des Kaiserreichs Womania beschriebenen Grundprinzipien verletzt oder diffamiert oder eine andere Person dazu ermächtigt, muss für die Begehung eines besonders schweren Verbrechens bestraft werden

IGNORIERUNG ODER INFRAGESTELLEN DER ÜBERMACHT DER FRAUEN

Wer in irgendeiner Form den höheren Status von Frauen gegenüber Männern ignoriert, in Frage stellt oder bezweifelt oder dies einer anderen Person bewusst zugesteht, muss für die Begehung eines besonders schweren Verbrechens bestraft werden

GEWALT GEGEN FRAUEN

Jeder Mann, der einer Frau ohne Ihre Einwilligung körperliches Leid zufügt, begeht das Verbrechen der Gewalt gegen Frauen.

UNTERLASSEN DER ZAHLUNG VON STEUERN ODER GEBÜHREN

Wer die gesetzliche Steuer oder Gebühr selbst nach Gewährung einer Nachzahlungsfrist nicht vollumfänglich bezahlt, muss für die Begehung eines besonders schweren Verbrechens bestraft werden

B) VERBECHEN
VERLETZUNG DES URHEBERRECHTS

Das Verbrechen der VERLETZUNG DES URHEBERRECHTS begeht jede Person, die das auf irgendeiner Website platzierte Film- oder Bildmaterial ohne ausdrückliche Zustimmung des Produzenten herunterlädt oder es per Streaming ansieht. Dies gilt insbesondere für Piraterie-Seiten oder für Websites, welche das kostenlose Hochladen und anschließende Betrachten von urheberrechtlich geschützten Videos oder Bildern zulassen.

Eine Person begeht dasselbe Verbrechen, wenn sie auf irgendeiner Website Film- oder Bildmaterial ohne Wissen des Produzenten veröffentlicht, oder wenn sie anderen Personen den Zugang zum Betrachten oder Anschauen dieses Materials gewährt, ohne den Produzenten dafür zu entschädigen.

NICHT GENEHMIGTE DIENSTLEISTUNG

Ein Staatssklave des Kaiserreichs Womania oder ein Privatsklave, der im kaiserlichen Sklavenregister registriert ist, muss für die Begehung eines Verbrechens bestraft werden, wenn er anderen Personen ohne die vorherige Zustimmung seiner Weiblichen Besitzerin Dienstleistungen oder Geschenke in irgendeiner Form darbringt.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn für eine Frau in einer Situation, in der dies erforderlich ist, eine einmalige Leistung erbracht wird und der Sklave seine Besitzerin unverzüglich darüber informiert.

BEHINDERUNG DER AUSFÜHRUNG EINES OFFIZIELLEN ENTSCHEIDS

Wer es absichtlich vermeidet, eine Verpflichtung zu erfüllen, die ihm vom Kaiserlichen Sekretariat, vom Gerichtshof einer anderen Instanz oder von einer anderen Behörde oder von einer bevollmächtigten Amtsperson des Kaiserreichs Womania auferlegt wurde, muss für die Begehung eines Verbrechens bestraft werden.

BILLIGUNG DER ENTWÜRDIGUNG VON FRAUEN

Wer die Entwürdigung von Frauen in irgendeiner Form durch irgendeinen Mann zulässt, toleriert, fördert oder erlaubt, muss für die Begehung eines Verbrechens bestraft werden.

BELÄSTIGUNG

Jede männliche Person, die eine Frau trotz der Aufforderung, diese Aktivität zu beenden, in irgendeiner Weise belästigt, muss für die Begehung eines Verbrechens bestraft werden.

UNBEFRIEDIGENDE SEXUELLE DIENSTE

Wer das sexuelle Verlangen einer Frau nicht gemäß Ihrem Wunsch befriedigt, muss für die Begehung eines Verbrechens bestraft werden.
Befugte Frauen sind:
* Eine Weibliche Sklaven-Besitzerin
* Eine Frau, für die der Sklave durch seine Besitzerin dazu auserkoren wurde
* Eine Frau für jede männliche Person, die nicht Eigentum einer anderen Frau ist

C) VERSTÖSSE
NICHT GENEHMIGTE MASTURBATION UND / ODER EJAKULATION

Wenn ein Bürger des Kaiserreichs Womania, der sich nicht im Besitz einer Frau befindet, oder ein Staatssklave des Kaiserreichs Womania ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kaiserreichs Womania masturbiert und / oder ejakuliert, muss er wegen der Begehung eines Verstoßes bestraft werden.

UNTERLASSENE HILFELEISTUNG

Ein Mann, der einer Frau nicht seine Hilfe oder Unterstützung anbietet wenn sie sie benötigt oder erwartet, muss, besonders wenn diese Hilfeleistung im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt und keinerlei gesetzlichen Regeln verletzt, wegen der Begehung eines Verstoßes bestraft werden.

RESPEKTLOSIGKEIT GENENÜBER FRAUEN

Eine männliche Person, die sich im persönlichen, schriftlichen oder anderen Kontakt mit einer Frau ungebührlich verhält, muss wegen der Begehung eines Verstoßes bestraft werden