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GRÜNDUNGSURKUNDE DES KAISERREICHS WOMANIA

PRÄAMBEL
I.

Nach gründlicher Überlegung und mit der festen Absicht, die Grundprinzipien der Vorherrschaft der Frauen in der virtuelle und der realen Welt umzusetzen, gründe Ich, PATRICIA I., hiermit das Reich in dem die Frauen herrschen werden.

Dieses Reich wird den Namen WOMANIA EMPIRE (Kaiserreich Womania) tragen.

II.

Hiermit ernenne ich mich selbst zur Herrscherin des Kaiserreichs Womania mit dem Titel der Kaiserin.

III.

Das Kaiserreich Womania soll alle Verehrer und Anhänger der Ultra-Matriarchalischen Grundprinzipien vereinen und ihnen Raum geben für die Schaffung und Entwicklung einer Gesellschaft, in der die absolute Vorherrschaft der Frauen in allen Lebensbereichen respektiert und verwirklicht wird.

§1
Grundregeln

Das Kaiserreich Womania ehrt, befolgt und realisiert die folgenden Grundprinzipien der Ultra-Matriarchalischen Gesellschaft:
* Die Frau ist dem Manne in allen Aspekten des Lebens überlegen
* Der Sinn im Leben eines Mannes liegt darin, sich um das Wohlergehen der Frauen zu kümmern
* ein Mann darf einer Frau niemals Schaden zufügen
* ein Mann darf niemals die endgültige Entscheidungsgewalt besitzen
* Eine Frau hat bei Entscheidungen oder bei der Beurteilung von Streitfällen immer das letzte Wort
* ein Mann ist befugt, sich entsprechend der Kaiserlichen Gesetzgebung aktiv an der Entwicklung des Kaiserreichs Womania zu beteiligen
* ein Mann hat nicht das Recht, über Gesetzesvorlagen abzustimmen oder irgendeine offizielle staatliche Funktion mit Entscheidungsgewalt auszuüben
* nur Frauen können Sklaven besitzen
* die körperliche Züchtigung einer erwachsenen männlichen Person darf nur von einer Frau vorgenommen werden

§2
Grundfreiheiten und Grundrechte
  1. Frauen oder Mitglieder haben Anrecht auf alles was nicht durch eine gesetzliche Bestimmung verboten ist
  2. Männer haben das Recht, ausschließlich das zu tun was ihnen durch eine gesetzliche Bestimmung erlaubt oder durch eine Frau genehmigt wird, es sei denn diese Genehmigung verstößt gegen irgendeine gesetzliche Bestimmung
  3. Sklaven haben keinerlei Rechte, außer dem Recht, Womania-Steine zu erwerben und ihre Sklaverei nach vorher festgelegten gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen zu beenden
§3
Gesellschaftliche Grundordnung
  1. Das Kaiserreich Womania ist eine Ultra-Matriarchalische Gemeinschaft von Personen und Organisationen, die auf der Grundlage eines feudalen Staates funktioniert, mit der Kaiserin als Obersten Herrscherin, welche Ihre potentielle Nachfolgerin ernennen kann
  2. Die herrschende und oberste soziale Klasse bilden die freien Frauen, welche zu Mitgliedern des Kaiserlichen Hochadels und/oder Mitgliedern des Kaiserlichen Rates werden, staatliche Funktionen wahrnehmen, ihnen anvertraute Territorien verwalten, über Gesetzesvorlagen abstimmen, Sklaven besitzen und alle anderen vom Kaiserreich Womania angebotenen Privilegien und Vorteile nutzen können
  3. Die untere soziale Klasse wird von männlichen Bürgern und von Mitgliedern des Kaiserreichs Womania gebildet
  4. Die niedrigste soziale Klasse wird von Sklaven gebildet, welche entweder Staatssklaven oder private registrierte Sklaven sind
§4
Hoheitsgebiet und Amtssitz
  1. Das Kaiserreich Womania respektiert keine Grenzen und wird alle geeigneten Territorien der realen oder virtuellen Welt unter seine Verwaltung stellen
  2. Das durch das Kaiserreich Womania verwaltete Hoheitsgebiet umfasst in der realen Welt sämtliche Territorien, die Eigentum des Kaiserreichs sind oder von ihm gemietet oder in irgend einer anderen Form verwaltet werden
  3. Zu den Territorien, die unter die Gerichtsbarkeit des Kaiserreichs Womania fallen, zählen auch anvertraute Gebiete (Kolonien) und unabhängige staatliche Gebilde, die dem Kaiserreich beitreten wollen
  4. Im virtuellen Raum umfasst das Hoheitsgebiet des Kaiserreichs Womania jede Webseite, die das Kaiserreich Womania besitzt und/oder betreibt, sowie von Mitgliedern betriebene Webseiten, welche ihre Zugehörigkeit zum Kaiserreich Womania auf ihrer eigenen Webseite ausdrücklich akzeptiert haben
  5. Der Amtssitz des Kaiserreichs Womania in der realen Welt wird ein von der Kaiserin ausgewählter Ort sein
  6. Bis das Kaiserreich Womania über einen eigenen Amtssitz verfügt wird das Schloss des OWK in der Tschechischen Republik als provisorischer Sitz eingerichtet
§5
Reichssymbole
  1. Um seine Werte, Prinzipien und Prioritäten zu identifizieren, zu repräsentieren und zu verkünden, verwendet das Kaiserreich Womania diese Reichssymbole:
    1. Reichsschild
    2. Reichsflagge
    3. Reichssiegel
    4. Reichs-Motto
  2. Das aktuelle Erscheinungsbild jedes Reichssymbols wird auf den offiziellen Webseite des Kaiserreichs Womania publiziert
  3. Alle Reichssymbole müssen mit Respekt verwendet und in der definierten Form wiedergegeben werden
  4. Beschädigung oder Verunglimpfung eines Reichssymbols wird als ein schweres Verbrechen angesehen
§6
Womania-Steine
  1. Womania-Steine sind eine virtuelle, vom Kaiserreich Womania emittierte Werteinheit
  2. Der Besitz von Womania-Steinen ist eine Grundbedingung, um den Womanier-Status zu erhalten oder eine privilegierte Position innerhalb des Kaiserreichs Womania zu erlangen
  3. Mit dem Kauf eines Womania-Steins drückt der zukünftige Womanier die ernsthafte Absicht aus, Teil der Gesellschaft zu werden, die das Ultra-Matriarchat in die Praxis umsetzt
  4. Alle Angaben zu den Womania-Steine sind in einer gesonderten Rechtsnorm beschrieben
§7
Womanier
  1. Alle Bürger, Mitglieder, Staatssklaven oder registrierte Privatsklaven erwerben den Status eines Womaniers
  2. Als wesentliche Bestandteile des Kaiserreichs Womania sind Womanier dazu verpflichtet, die gesetzlichen Normen einzuhalten und mit all ihren Aktivitäten zur Entwicklung des Kaiserreichs Womania beizutragen
  3. Alle Womanier, mit Ausnahme der Sklaven, können jederzeit und überall die Rechte beanspruchen, die ihnen durch ihren jeweiligen Status garantiert werden
  4. Alle Womanier unterstehen jederzeit und überall der Gerichtsbarkeit und dem Schutz des Kaiserreichs Womania
  5. Alle Womanier können sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens und der ihrem Status zugeordneten Befugnisse aktiv an den Unternehmungen des Kaiserreichs Womania beteiligen
  6. Alle Womanier haben das Recht, Womania-Steine zu erwerben, zu besitzen und freiwillig zu veräußern
§8
Staatsführung und Justiz
  1. Herrscherin über das Kaiserreich Womania ist die Kaiserin, welche über unbegrenzte Machtbefugnisse verfügt
  2. Beratungsausschuss der Kaiserin und Entscheidungsbehörde in Angelegenheiten der Gesetzgebung ist der Kaiserliche Rat, welcher sich aus dem Weiblichen Bürgerinnen des Kaiserreichs Womania zusammensetzt und dessen Befugnisse durch ein gesondertes Gesetz definiert sind
  3. Das Funktionieren der Staatsverwaltung wird durch das Kaiserliche Sekretariat gewährleistet, welches ausschließlich der Kaiserin unterstellt ist
  4. Recht und Gerechtigkeit unter den Womaniern werden durch die unabhängige Kaiserliche Oberrichterin und durch autorisierte Gerichtsvollzieherinnen sichergestellt
  5. Die Durchsetzung von Gesetzestexten, die Vollstreckung von Gerichtsurteilen und die Überwachung der Einhaltung von Gesetz und Ordnung wird durch die Gerichtsvollzieherinnen wahrgenommen
§9
Rechtsnormen im Kaiserreich Womania
  1. Das Kaiserreich Womania unterliegt seinen eigenen gesetzlichen Normen
  2. Die in dieser Gründungsurkunde enthaltenen Grundprinzipien dürfen nicht durch irgendeine Rechtsnorm verletzt werden
  3. Jeder Staatsbürger des Kaiserreichs Womania ist berechtigt, einen Vorschlag für die Änderung einer geltenden Rechtsnorm oder einen Vorschlag für eine neue Rechtsnorm vorzulegen
  4. Ausschließlich die Weiblichen Bürgerinnen des Kaiserreichs Womania sind berechtigt, über Gesetzesänderungen oder neue Rechtsnormen abzustimmen
  5. Alle Womanier sind verpflichtet, sich jederzeit und überall an die Rechtsnomen des Kaiserreichs Womania zu halten
  6. In einem durch das Kaiserreich Womania regierten Gebiet unterstehen alle Personen der Gerichtsbarkeit des Kaiserreichs Womania, egal ob sie Womanier sind oder nicht
§10
Steuern
  1. Die Existenz und die Entwicklung des Kaiserreichs Womania hängt von einem dauerhaften finanziellen Einkommen der Womanier in Form von Steuern und Gebühren ab, deren Art und Höhe durch separate Rechtsnormen bestimmt werden
  2. Jeder männliche Staatsbürger, Mitglied, Staatssklave oder registrierte Privatsklave ist verpflichtet, eine Steuer an das Kaiserreich Womania und gegebenenfalls eine Gebühr für ihren Womanier-Status zu entrichten
  3. Weibliche Bürgerinnen sind von der Steuerpflicht befreit, aber sie haben gleichwohl das Recht, das Kaiserreich Womania jederzeit durch eine finanzielle Spende zu unterstützen oder die Staatsbürgerschaftssteuer freiwillig zu bezahlen
§11
Zukunft

Das kontinuierliche und konsequente Bestreben des Kaiserreichs Womania ist die Errichtung des Ultra-Matriarchats als einzig gültige soziale Ordnung in einem möglichst großen Gebiet.

Als Teil dieser Bestrebungen wird das Kaiserreich Womania versuchen, so viele Womanier wie möglich für sich zu gewinnen.

Vorrangiges Ziel des Kaiserreichs Womania ist der Erwerb einer eigenen Residenz, welche ein echtes Funktionieren des Ultra-Matriarchats unter den dort lebenden Womaniern ermöglicht.

24. Mai 2016

PATRICIA I.
Kaiserin des Reichs Womania