DIE PFLICHTEN DER STAATSSKLAVEN

Zusammenfassung der Verpflichtungen der Staatssklaven des Kaiserreichs Womania,
aufgestellt von Ihrer Majestät Patricia I, Kaiserin des Reichs Womania

(letztes Update: 16. Februar 2023)

Der Staatssklave des Kaiserreichs Womania ist Eigentum der Kaiserin, und als solcher ist er nicht nur verpflichtet, die Bestimmungen sämtlicher Gesetze des Kaiserlichen Rechts zu befolgen, sondern auch die Grundregeln und Verpflichtungen einzuhalten, die von seiner Besitzerin festgelegt wurden:

1) Rechtzeitige Bezahlung des Höchstbetrags aller im Steuergesetz aufgeführten Steuern und Gebühren.

2) Der Staatssklave ist verpflichtet, das vorrangige Ziel des Kaiserreichs Womania zu unterstützen - den Erwerb eines eigenen Schlosses! Aus diesem Grund muss er seine Verpflichtung zur Unterstützung des Womania Empire Castle Fund (https://womaniaempire.com/castlefund/commitment.php) einreichen und dann einen Beitrag für das zukünftige Schloss (Womania Castle) ordnungsgemäß und pünktlich bezahlen. Die Höhe des Beitrags ist nicht festgelegt - viel wichtiger ist, dass sich der Staatssklave aktiv an der Weiterentwicklung des Kaiserreichs Womania beteiligt.

3) Der Staatssklave darf ohne vorherige Erlaubnis der Kaiserin nicht einer anderen Lady als Sklave dienen. Das betrifft nicht nur die Erbringung konkreter Dienstleistungen, sondern auch die Bezahlung von finanziellen oder materiellen Geschenken.

4) Der Staatssklave darf ohne Erlaubnis nicht masturbieren oder ejakulieren (einen Orgasmus haben). Diese Erlaubnis muss er per E-Mail beim Kaiserlichen Sekretariat (womania@womaniaempire.com) beantragen. Das Ausstellen einer solchen Genehmigung wird ihm gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

5) Wenn der Staatssklave einen Twitter-Account besitzt, muss in seinem Profil (bio) die Information enthalten sein, dass er ein Staatsklave von @WomaniaEmpire ist und er alle Tweets des Accounts des Kaiserreichs Womania (@WomaniaEmpire) retweeten muss.

6) Falls der Staatssklave im sozialen Netzwerk FetLife.com registriert ist, muss in seinem Profil die Information enthalten sein, dass er Staatssklave des Kaiserreichs Womania ist - www.womaniaempire.com

7) Jeder Staatssklave ist verpflichtet, mindestens einmal im Monat einen Bericht per E-Mail an womania@womaniaempire.com zu schicken, wie er den Frauen im Allgemeinen und dem Womania Empire in der vergangenen Periode geholfen hat.

Jeder Verstoß gegen die oben genannten Regeln wird als Straftat angesehen!

Ihre Majestät
PATRICIA I.
Kaiserin des Reichs Womania

PATRICIA I.